Weiterbildung zum Personenschützer

Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre, Deutsche Sprache (Wort & Schrift).

Förderung:

Unsere Maßnahme ist 100% durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter, BFD (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) Rentenkasse, und ähnliche staatliche Einrichtungen förderbar. – Auch als Selbstzahler möglich.

Nutzen Sie zur Anmeldung gerne das folgende Formular oder rufen Sie uns unter der 030 54975760 an.